Sonderbaurecht

Zielsetzung/ Zielgruppe

In diesem Fachseminar werden primär die für den baulichen Brandschutz relevanten Themenbereiche Funktionserhalt und Muster- Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR) behandelt. Darüber hinaus wird auch auf die Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes bei Wänden, Türen etc. detailliert eingegangen. Nach Veröffentlichung der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR) im November 2005 wurde diese inzwischen von fast allen Bundesländern in das Landesrecht übernommen und muss somit von den beteiligten Fachfirmen bei der Planung und Installation umgesetzt werden. Die dazu notwendigen Kenntnisse zur fachgerechten Planung und Ausführung von Kabelanlagen unter Beachtung der notwendigen Vorschriften/Normen sowie der baurechtlichen Grundlagen werden in dieser Veranstaltung vermittelt. Das Seminar richtet sich an Planer, Errichter sowie Mitarbeiter von Bauämtern und Feuerwehren.

Was sind Sonderbauten?

  • Hochhäuser
  • Verkaufsstätten
  • Versammlungsstätten / Schank- und Speisegaststätten
  • Krankenhäuser
  • Beherbergungsstätten
  • Schulen
  • Garagen
  • Sonstigen
  • Sonderbauten nach der jeweiligen Landesbauordnung, soweit die Prüfung zur Gefahrenabwehr erforderlich und … im Einzelfall angeordnet wird:
    • Industriebauten
    • Heime
    • Kindergärten

Sicherheitstechnische Anlagen

  • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • Sicherheitsstromversorgungen (Batterie oder Netzersatz)
  • Gefahrenmeldeanlagen
  • (Brandmelde- / Elektroakustische Alarmierungen oder auch Notfallwarnsysteme)
  • Automatische Schiebetüren in Rettungswegen
  • Feststellanlagen
  • Elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen
  • Blitzschutzanlagen (Äußere und Innere)
  • Natürliche Anlagen zur Rauch- und Wärmeableitung / Rauchfreihaltung von Flucht- und Rettungswegen

Prüfungen durch Sachverständige

  • Technische Prüfverordnung