Beratung

  • Beratungen zu Fragen welche die anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN VDE) betreffen, bzw. Informationen über Sicherheitsvorschriften und Prüfauflagen
  • Neutrale Beurteilung und Überwachung von der Planung über die Ausführung / Installation bis zur Endabnahme (auch baubegleitend) auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, (z. B. DIN-, VDE- Bestimmungen, VdS – Richtlinien) gemäß den Bauauflagen in Industrie- und Sonderbauten an zu übernehmenden Immobilien
  • Sicherheitstechnische Beratung zur Mängelbeseitigung und zur Beurteilung von Projektierungen (Sicherheitskonzeptionen)
  • Technische Beratung, Erstellung von Analysen
  • Sanierungsberatung für elektrische Anlagen
  • Energiekosten- und Energieverbrauchsberatung
  • Berücksichtigung von Eigenschutzaspekten (Image, Arbeitsplatzsicherung)
  • Risikobeurteilungen, Sicherheitskonzepte
  • Industrielle Schadenverhütung, Schwachstellenanalysen für den Produktionsablauf
  • Einbringen von versicherungsrelevanten Aspekten zur Prämienoptimierung
  • Optimierung der vorbeugenden Instandhaltung
  • Wartungs- und Prüfpläne für sicherheitstechnisch relevante Anlagen

Unser Angebot an Sie: Wir beraten Sie zu bestehenden oder geplanten Sanierungs- und Neubauprojekten unter Ausschöpfung der technischwirtschaftlichen Lösungsmöglichkeiten die zu einer wesentlichen Kostensenkung ohne Verminderung der Standards führen. Unser Honorar könnte dabei beispielsweise als Erfolgshonorar ausgelegt werden.

Der (Beratende) Ingenieur

vertritt in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit keine eigenen Produktions-, Handels oder Lieferinteressen. Er ist gesetzlich verpflichtet, weder Provisionen, Rabatte oder sonstige Vergünstigungen für sich, seine Angehörigen oder Mitarbeiter anzunehmen, und er übt keine gewerbliche Tätigkeit aus.

Individuelle Konzeptionen Seine Eigenverantwortlichkeit als Freiberufler verlangt von ihm immer auch fachliche Unabhängigkeit. Sie wird durch profunde Ausbildung, wissenschaftlich fundierte Fortbildung und Berufserfahrung gesichert. Bildung und Ausbildung befähigen ihn, kreative technische Konzepte als Einzelleistung zu erarbeiten.

Interessenvertreter seines Auftraggebers Der Beratende Ingenieur ist technischer Berater und Beistand seines Bauherrn. Er ist als unabhängiger und unparteiischer Treuhänder seines Auftraggebers ausschließlich seinem Gewissen und seinen Berufsgrundsätzen verpflichtet. Mit individueller Konzeption und der Vertretung der Interessen seines Auftraggebers gegenüber Behörden, Ämtern, Komplettanbietern und Ausführungsbetrieben gewährleistet er für den Bauherrn ein Optimum an qualifizierter Partnerschaft.

Konzeptionen für die Lösung der Bauaufgabe Er ermittelt die Voraussetzungen zur Lösung der vom Bauherrn gestellten Bauaufgabe durch ein Konzept. kooperiert mit Ingenieuren anderer Fachdisziplinen und mit Architekten, soweit es um Architekturfragen geht.Er ist qualifizierter Partner des Bauherrn bei allen Bauvorhaben: er koordiniert die jeweils erforderlichen und gewünschten Teilleistungen innerhalb der Gesamtplanung und überwacht deren Umsetzung in der Praxis.

Bauüberwachung, Objektbetreuung, Dokumentation und Abnahme Er kann die Umsetzung des Projektes durch kompetente Bauüberwachung am besten realisieren. Durch optimale Organisation und zuverlässiges Baumanagement ist er immer bemüht, den Bauzeitplan einzuhalten, um Ihnen unnötige Kosten zu ersparen. Er gewährleistet die Qualitätsüberwachung in den einzelnen Gewerken und nimmt deren Leistungen ab.