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Tätigkeitsfelder
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Werksabnahmen bei Geräte- und Anlagenherstellern
an z.B. Schaltanlagen, Transformatoren, elektrischen Maschinen und Notstromaggregaten
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Meßtechnische Untersuchungen

Netzspannungsqualität nach DIN EN 50160
- (Überwachung und Prüfung der Spannungsqualitätsmerkmale)
- Erkennung von Störungen und Netzproblemen, hervorgerufen durch z. B. Oberschwingungen.
(Diese werden allgemein durch elektronische Geräte, wie z.B. geregelte Antriebe mit Frequenzumrichter, Schaltnetzteile in EDV Geräten, etc. verursacht und können zu Überlastungen von elektrischen Leitungen sowie zur Zerstörung elektrischer Betriebsmittel führen)
- Energieberatung.
(Analyse durch z. B. Langzeitmessungen des Energieverbrauchs um die Strom- / Energiekosten zu senken)
Schallpegel und Sprachverständlichkeit
- Messungen von nach DIN VDE 0828 und DIN VDE 0833-4
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Berechnungen
Starkstrom- / Sicherheitsstromversorgungsanlagen:
- Überprüfung der Kurzschlußverhältnisse in elektrischen Netzen (Mittel- und Niederspannung)
- Kurzschlußschutz- und Selektivitätsbedingungen gemäß VDE 0102
- Analyse der Funktionsfähigkeit des Netzschutzes
- Auswahl oder Überprüfung von Schaltgeräten hinsichtlich korrekter Auswahl (maximale Kurzschlußfestigkeit)
- Nachweis der Einhaltung der Abschaltbedingungen und Grenzübertemperatur von Kabeln und Leitungen gemäß VDE 0100 Teil 410 und Teil 430 bei Netz- und Netzersatzbetrieb
- Kabeldimensionierung
- Dimensionierung von Blindstromkompensationsanlagen und FilterkreisenStarkstromanlagen:
Blitzschutzanlagen:
- Risiko-Mangement nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2); mit Berücksichtigung der Wirtschaftlichen Betrachtung
- Trennungsabstandsberechnung
- Erderberechnung
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EMV; Prüfung und Beratung
Technik prägt unseren Alltag ganz enorm, auch wenn dies nicht immer bewusst wahrgenommen wird. Dabei hat sich im Bereich der Technik in den vergangenen Jahren eine ganze Menge getan. Die technischen Geräte, die wir ständig nutzen, gleichgültig ob als Privatperson oder gewerblich als Unternehmer, werden zunehmend komfortabler. Häufig wird dem Nutzer durch eine raffinierte Kombination von Anwendungsmöglichkeiten eine schier unbegrenzte Vielfalt geboten. Ein typisches Beispiel hierzu ist das Handy, dass längst nicht mehr als handliches Mobiltelefon angeboten wird, sondern zunehmend Funktionen aus der Unterhaltungselektronik und Kommunikationstechnik übernimmt (wie Fotoapparat, Radio, Musikplayer usw.). Aber leider hat bekanntlich jede Sache – auch die moderne Technik – zwei Seiten:
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Regelmäßige Prüfungen von elektrischen Anlagen
Regelmäßige Prüfungen elektrischer Anlagen entsprechend der Richtlinien des Verbandes der Schadenversicherer (Klausel 18 AFB, § 13 ZFgA, Klausel 3602)
Regelmäßige Prüfungen ortsfester - und ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und - Geräte nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), bzw. entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften (BGV-A3 / GUV-A3, ehem. BGV-A2 / VBG 4 bzw. GUV 2.10)
Regelmäßige Prüfungen von Medizinprodukten nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). [§6 Sicherheitstechnische Kontrollen, § 11 Messtechnische Kontrollen].
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Baubehördlich geforderte Abnahmen
Baubehördlich geforderte Abnahmen (Erst- und Wiederholungsprüfungen) nach Landesbaurecht.
z. B. TPrüfVO (in HES), ehemals HausPrüfVO SPrüfV (in BY) PrüfVO (in NRW), ehemals TPrüfVO Landesverordnung über die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen (in RLP) Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (in BW) usw.
oder den entsprechenden speziellen Bauschein- Baugenehmigungsauflagen.
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