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Aktuelles
  • Neues aus NRW

    Die Sonderbauvorschriften wurden in Nordrhein-Westfalen novelliert.

    In unserem Linkbereich haben wir die passenden Links eingepflegt.



  • Prüfpflichtige Rauchabzüge

    Nachfolgend wollen wir kurz zur Meinungsfindung von "prüfpflichtigen" Rauch- und Wärmeabzugsanlagen beitragen.

    Die Problematik ist, dass man landläufig leider immer von einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage spricht und begrifflich nicht genauer unterscheidet.
    Unsere Meinungsfindung bezieht sich aber auch nur auf natürliche "Rauch ... anlagen" welche Fenster in einem Treppenraum (landläufig auch Treppenhaus genannt) elektrisch öffnen.

    Gemäß HBO § 31 Absatz 6 gilt: Für innen liegende notwendige Treppenräume und notwendige Treppenräume in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 ist an der obersten Stelle eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 1 m² erforderlich; sie muss vom Erdgeschoss sowie vom obersten Treppenabsatz aus bedient werden können.

    Gemeint sind, im überwiegenden Teil des Sprachgebrauches, offensichtlich Öffnungen zur Rauchableitung bzw. Rauchabzüge in notwendigen Treppenräumen, die nicht der Rauchfreihaltung, sondern der Entrauchung nach Evakuierung dienen. Diese Einrichtungen zählen nicht zu technischen Sicherheitseinrichtungen, die im Interesse des Personenschutzes nach § 2 TPrüfVO durch Prüfsachverständige erstmalig und wiederkehrend zu prüfen sind. Die genannten Rauchabzüge haben für die Erfüllung bauordnungsrechtlicher Anforderungen nur eine untergeordnete Bedeutung und sind als Bauprodukte deshalb in der Bauregelliste unter Liste C (s. Nr. 3.10 BRL C) aufgeführt. Vollständigkeitshalber weisen wir darauf hin, dass unter die in § 2 Abs. 1 Nr. 3 TPrüfVO aufgeführten (prüfpflichtigen) Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowohl solche maschineller als auch solche natürlicher Art fallen. Näheres zum Prüfumfang geht aus den bauaufsichtlich bekannt gemachten „Muster-Grundsätzen für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Muster-PrüVO durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige“ hervor.
    Die genannten Öffnungen zur Rauchableitung bzw. Rauchabzüge in Treppenräumen werden nicht erfasst.

    Unserer Meinung nach sollten daher die Brandschutzgutachter und Behörden diese technische Anlage begrifflich genauer beschreiben!



  • Gefahrenquelle: Elektrogeräte

    Frischer Kaffee und warme Mahlzeiten am Arbeitsplatz?
    Das kann gefährlich werden.
    Kaffeemaschinen, Wasserkocher und Mikrowellen, abgestellt neben Papier und Pappe in einem Holzregal?
    Ein gesteigertes Brandrisiko!

    HDI Infoletter 12/2005



  • Achtung Blitzgefahr

    Blitzeinschläge können Brände mit erheblichen Schäden verursachen. Durch bauliche Maßnahmen und eine umfassende Feuerversicherung lassen sich die Risiken begrenzen. Ein aktueller Fall zeigt dies deutlich.

    HDI Infoletter 06-2006



  • Baumängel erhöhen Brandrisiken

    Betriebsprüfungen bringen oft erhebliche Mängel beim Brandschutz ans Licht.
    Hohe Brandschäden sind häufig darauf zurückzuführen, dass bauliche Brandschutz-Maßnahmen nur mangelhaft umgesetzt wurden.

    HDI Infoletter 07-2006



  • Gefährliche Anschlußleitungen

    Gefahr des elektrischen Schlages durch falsche zweiadrige Gerätesnschlußleitungen mit Euro-Flachstecker.

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  • Neues aus dem hessischen Baurecht: HPPVO und TPrüfVO

    Jetzt ist Sie da, die neue Hessische Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung (HPPVO), worin integriert im Artikel 2 die Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden (Technische Prüfverordnung - TPrüfVO) enthalten ist.

    Besonderheiten auf die Schnelle (nur Haustechnik!):

    • Elektrische Starkstromanlagen fallen weg
    • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, sowie nicht selbsttätige Löschanlagen werden Sachverständigenprüfpflichtig
    • Die anderen "alten" Sachkundigenprüfungen entfallen
    • Die Abrechnung der Prüfsachverständigen erfolgt nach Zeitaufwand (HPPVO §38).



  • Bundesweiter Rauchmeldertag 2007

    Jetzt einplanen: Freitag, der 13. Juli 2007, ist wieder Rauchmeldertag!

    „Freitag der 13. wird Ihr Glückstag, wenn Sie heute Rauchmelder installieren“ – das ist das Motto des diesjährigen Rauchmeldertages am Freitag, dem 13. Juli 2007. Das Forum Brandrauchprävention in der vfdb bittet für diesen bundesweiten Aktionstag um die Unterstützung aller Feuerwehren, Schornsteinfeger, Versicherungen und...

    http://www.rrl-insiders.de/



  • Nachrüstpflicht für Heimrauchmelder in RLP

    Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das Rauchmeldergesetz per 04.07.2007 verschärft!

    Wie auch in den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern sind jetzt auch bestehende Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten.
    Dem § 44 Abs. 8 wird folgender Satz 3 angefügt:
    "Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten
    dieses Gesetzes entsprechend auszustatten."

    Landesbauordnung Rheinland-Pfalz §44



  • Neues von der Betriebssicherheitsverordnung

    Jetzt ist auch sie da:

    Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): TRBS 2131 Elektrische Gefährdungen

    Diese Technische Regel gilt für die Ermittlung und Bewertung von elektrischen
    Gefährdungen durch
    - elektrischen Schlag,
    - Störlichtbogen,
    - elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder und
    - statische Elektrizität.
    im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie dem
    Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Sie nennt beispielhaft Maßnahmen zum
    Schutz von Beschäftigten oder Dritten.

    TRBS 2131