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Hier finden Sie die weiterführenden Internetseiten von ESBS zu weiteren sicherheitstechnischen Themen. Wir hoffen Sie dadurch bei der Wahrnehmung Ihrer gesetzlichen wie versicherungsrechtlichen Verpflichtungen unterstützen zu können. Neutrale Sachverständige garantieren Ihnen dies.
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Von der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Starkstromanlagen in Industrie- und Sonderbauten und Gefahrenmeldeanlagen
Bestellungsurkunde |
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Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden nach § 20 HPPVO in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nummer 5 und 6 TPrüfVO (Listeneintragungen) (Nummer 5: Brandmelde- und Alarmierungsanlagen) (Nummer 6: Sicherheitsstromversorgungen) Die Anerkennung lautete vormals auf: Vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung bauaufsichtlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung elektrischer Anlagen (incl. Gefahrenmeldeanlagen) Diese Anerkennung ist immer noch gültig und deckt somit den Bereich der restlichen elektrischen Anlagen ab. Anerkennungsschreiben (noch gültig!)
Sehen Sie hierzu unsere Sachverständigen auf www.gs-sv.de |
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Anerkennungen Verband der Schadenversicherer e.V. |
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Sachverständiger für die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß Klausel 3602 (Anerkennung ES 20128) Sachkundiger für die die Beratung von Blitz- und Überspannungsschutzmaßnahmen sowie EMV-gerechten elektrischen Anlagen (Anerkennung SK 05002)
Sehen Sie hierzu unsere Sachverständigen auf www.gs-sv.de |
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Technische Organisation von Sachverständigen e.V. |
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Sehen Sie hierzu unsere Liste auf www.gs-sv.de |
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VDE - Verband der Elektrotechnik |
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Sehen Sie hierzu unsere Liste auf www.gs-sv.de |
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VDI - Verein Deutscher Ingenieure e. V. |
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Sehen Sie hierzu unsere Liste auf www.gs-sv.de |