Erstellung von Gutachten
- In zivil- und strafrechtlichen Gerichtsverfahren, sowie für Versicherungen, Behörden, Firmen, etc., in Beweissicherungsverfahren und bei Rechtsstreitigkeiten um Ansprüche durchzusetzen oder abwehren zu können
- Beurteilung und Bewertung von Schäden (Schadensaufnahme) an Anlagen und Einrichtungen;
für den Geschädigten oder den Schadenversicherer
Ermittlung von Gewährleistungsansprüchen
- Beurteilung und Überprüfung des Zustandes und der Zuverlässigkeit der installierten technischen Anlagen z. B. vor Ablauf der Gewährleistung, dem Kauf oder der Wartungsübernahme einer Immobilie
- Zuarbeit bei Verkehrswertermittlungen / Gebäudewertschätzung (z.B. für Beleihungen)
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Technische Beratung, Erstellung von Analysen

- Sanierungsberatung für elektrische Anlagen
- Energiekosten- und Energieverbrauchsberatung
- Neutrale Beurteilung und Überwachung von der Planung über die Ausführung / Installation bis zur Endabnahme (auch baubegleitend) auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, (z. B. DIN-, VDE- Bestimmungen, VdS - Richtlinien) gemäß den Bauauflagen in Industrie- und Sonderbauten an zu übernehmenden ImmobilienSicherheitstechnische Beratung zur Mängelbeseitigung und zur Beurteilung von Projektierungen (Sicherheitskonzeptionen)
- Beratungen zu Fragen welche die anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN VDE) betreffen, bzw. Informationen über Sicherheitsvorschriften und Prüfauflagen
- Berücksichtigung von Eigenschutzaspekten (Image, Arbeitsplatzsicherung)
- Risikobeurteilungen, Sicherheitskonzepte
- Industrielle Schadenverhütung, Schwachstellenanalysen für den Produktionsablauf
Einbringen von versicherungsrelevanten Aspekten zur Prämienoptimierung
- Optimierung der vorbeugenden Instandhaltung
- Wartungs- und Prüfpläne für sicherheitstechnisch relevante Anlagen
Unser Angebot an Sie: Wir beraten Sie zu bestehenden oder geplanten Sanierungs- und Neubauprojekten unter Ausschöpfung der technisch-wirtschaftlichen Lösungsmöglichkeiten die zu einer wesentlichen Kostensenkung ohne Verminderung der Standards führen. Unser Honorar kann dabei als Erfolgshonorar nach ausgelegt werden.
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Durch Neugründung einer Sachverständigenpartnerschaftsgesellschaft werden diese Dienstleistungsangebote nicht mehr über ESBS angeboten.
Sehen Sie hierzu unser Dienstleitungsangebot auf www.GS-SV.de |
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Sehen Sie hierzu unser Dienstleistungsangebot auf www.qualifikation.gs-sv.de |
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